vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Abs 3, § 19 BPG

BetriebswichtigesARD 5166/26/2000 Heft 5166 v. 7.11.2000

( § 2 Abs 3, § 19 BPG ) Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer das Dienstverhältnis durch Eigenkündigung beendet hat, führt nicht zum Verlust von Leistungsansprüchen aus einer zu seinen Gunsten vom Arbeitgeber abgeschlossenen Er- und Ablebensversicherung, weil die Unverfallbarkeit unabhängig von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses eintritt. ASG Wien 02.03.2000, 14 Cga 230/98i, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte