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§ 338 Abs 2a ASVG

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5165/32/2000 Heft 5165 v. 31.10.2000

( § 338 Abs 2a ASVG ) Normadressaten für einen Großgeräteplan sind ausschließlich die Versicherungsträger. Eine Auswirkung dieser Regelung auf den an systematisch ganz anderer Stelle geregelten Kostenersatzanspruch des Versicherten ist ausgeschlossen. OLG Wien 28.09.1998, 8 Rs 157/98. (ZAS Jud. 1/2000)

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