vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 UmgrStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5164/14/2000 Heft 5164 v. 24.10.2000

( § 4 UmgrStG ) Nach § 4 UmgrStG ist im Falle einer Konzernverschmelzung unabhängig von der Verschmelzungsrichtung sowohl der vortragsfähige Verlust der Untergesellschaft als auch jener der Obergesellschaft auf die Vortragsfähigkeit nach der Verschmelzung zu prüfen. Der oder die Anteilsinhaber der Obergesellschaft oder allfällige Anteilsinhaber der Untergesellschaft sind von der Frage der Sonderausgabeneigenschaft ihrer vortragsfähigen Verluste nach der Verschmelzung nicht berührt. BMF 05.09.2000.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte