vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsübergang durch Outsourcing und Wiedereinstellungszusage

ArbeitsrechtARD 5163/8/2000 Heft 5163 v. 20.10.2000

( § 3, § 6 AVRAG, § 23 AngG ) Wird ein Arbeitnehmer saisonbedingt mit Wiedereinstellungszusage gekündigt, ist diese Kündigung auch dann rechtswirksam, wenn in der Folge der Teilbetrieb, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt war, ausgelagert wird. Dieser Teilbetrieb ist als Betriebsübernehmer anzusehen, der mit dem Betriebsübergang auch die Verpflichtungen aus der Wiedereinstellungszusage übernimmt, so dass bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen, wie Abfertigung, die Beschäftigungszeiten vor und nach dem Outsourcing zusammenzurechnen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte