( § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG ) Hat der Verkäufer eines Grundstücks die Dissolutionsvereinbarung mit dem Käufer erst nach Abschluss des neuen Kaufvertrages unterfertigt, kann keine Rede davon sein, dass der Verkäufer wiederum die Möglichkeit erlangt hätte, das Grundstück einem Dritten zu verkaufen, so dass die Grunderwerbsteuer auch für den ersten Kaufvertrag festgesetzt werden muss. VwGH 30.03.2000, 99/16/0403. (Beschwerde abgewiesen)