( § 3 Abs 2 Z 2 BodenwertAbgG 1960 ) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Einkaufsmarkt als Superädifikat errichtet, ist der Eigentümer des Grundstückes von der Entrichtung der Bodenwertabgabe befreit. VwGH 30.03.2000, 99/16/0240. (Bescheid aufgehoben)