( KV-Flughafenangestellte, § 46 Abs 1 ASGG ) Die Einstufung der Tätigkeit eines „Screeners“ auf einem Flughafen als einfache Tätigkeit ist auch dann nicht krass fehlbeurteilt, wenn für sie große Genauigkeit erforderlich und sie mit großer Verantwortung verbunden ist.
OGH 15.03. 2000, 9 Ob A 87/00x