vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung des Programmierers zum Analytiker

ArbeitsrechtARD 5161/5/2000 Heft 5161 v. 13.10.2000

( §§ 914 ff. ABGB, DO.A ) Bei der Einstufung von Sozialversicherungsangestellten stellt das Ändern oder Ergänzen eines bestehenden Programms auf Antrag und unter organisatorischer Leitung einer Abteilung keine Tätigkeit eines Analytikers dar, die zur Einordnung des Arbeitnehmers in eine höhere Gehaltsgruppe führen würde, sondern es handelt sich dabei um eine typische Programmierertätigkeit.

ASG Wien 05.11.1999, 7 Cga 281/95h, 7 Cga 282/95f, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte