( § 115 BAO, § 2 Abs 3 EStG ) Ausländische Steuerbescheide in denen negative Einkünfte ausgewiesen sind, können nicht ohne weitere Überprüfung der Ermittlung des Steuersatzes in Österreich zugrunde gelegt werden.
VwGH 28.03.2000, 95/14/0133
Ein geltend gemachter Verlustanteil aus der Beteiligung an einer ausländischen (hier: luxemburgischen) Gesellschaft kann nicht ohne weitere Überprüfung der Ermittlung des Steuersatzes zugrunde gelegt werden, wenn der Steuerpflichtige erstmals für das maßgebliche Veranlagungsjahr negative Einkünfte aus der genannten Beteiligung in mehr als doppelter Höhe seiner Einlage geltend gemacht hat und den Unterlagen nicht zu entnehmen ist, wann der Steuerpflichtige zu welchen Bedingungen den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat, welcher Art die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in diesem Zeitraum war und nach welchen gesetzlichen Bestimmungen der im Steuerbescheid der luxemburgischen Finanzverwaltung ausgewiesene Verlustanteil ermittelt worden ist.