( § 2 Abs 3 EStG ) Der Kunst- und Antiquitätenhandel eines Kunstliebhabers in Pension, der kein positives Gesamtergebnis innerhalb eines absehbaren Zeitraumes verspricht, stellt auch dann Liebhaberei dar, wenn man den Preisverfall von Kunst und Antiquitäten durch die Ostöffnung berücksichtigt.
VwGH 26.04.2000, 94/14/0103