( § 12 Abs 3 WAG, § 101 TKG ) In den Fällen, in denen ein Täter sowohl das Tatbild des § 12 Abs 3 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) als auch das des § 101 Telekommunikationsgesetz (TKG) erfüllt, wird der § 12 Abs 3 WAG durch § 101 TKG verdrängt.
VwGH 26.06.2000, 2000/17/0001, 0003