( § 23 AngG, § 914 ABGB ) Verfasste ein Arbeitgeber nach Rücksprache mit einem Arbeitnehmer, der die Meisterprüfung ablegen und dafür einen Kurs besuchen wollte, ein Kündigungsschreiben und eine Wiedereinstellungszusage für den Arbeitnehmer, um ihm vom Anfang seiner Prüfungszeit an den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen, wobei beiden klar war, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Kurses wieder beim Arbeitgeber arbeiten würde, ist von Karenzierung und nicht von einer Unterbrechung des Dienstverhältnisses auszugehen.