Ministerratskommuniquè v. 19. 9. 2000
Als erster Schritt zur Hebung der Treffsicherheit des Sozialsystems sollen folgende konkrete Maßnahmen gesetzt werden:
Die beitragsfreie Mitversicherung für Partner mit Kindern bleibt. Für Partner ohne Kinder wird eine begünstigte Mitversicherung in der Höhe des jeweiligen Dienstnehmerbeitrages zur Krankenversicherung angeboten (äquivalente Regelung für Selbständige und Bauern).