( § 27 Abs 1 Z 4, § 30 EStG ) Ein Zertifikat, dessen Ertrag sich an der Wertentwicklung einer Anleihe orientiert, deren „Verzinsung“ wiederum von der Wertentwicklung eines Aktienindexes abhängig ist („doppelstöckiges Indexzertifikat“), ist ebenfalls ein „Index-Produkt“, auf das die Regelungen des Erlasses des BMF 11. 3. 1999, AÖF 1999/77, ARD 5017/26/99, über die steuerliche Behandlung von Index-Anleihen und Index-Zertifikaten anzuwenden sind. Im Fall einer Kapitalgarantie von mehr als 20% des ursprünglich eingesetzten Kapitals liegt somit eine Kapitalforderung iSd § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988 vor, deren Erträgnisse den Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegen. Ohne Kapitalgarantie bzw. bei einer Kapitalgarantie bis 20% zählen die als Substanzgewinne zu wertenden Erträgnisse allenfalls zu den Spekulationseinkünften. BMF 23.08.2000.