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Wiederaufnahme eines Verfahrens von Amts wegen aufgrund bekannter Tatsachen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5154/15/2000 Heft 5154 v. 19.9.2000

( § 235 Abs 3 Wr. AbgO, Wr. GetrStG ) Dauersachverhalte, also über einen Besteuerungszeitraum hinauswirkende und bestehende Verhältnisse und Zustände, können auch dann neu hervorgekommene Tatsachen darstellen und die Abgabenbehörde zur Wiederaufnahme eines Verfahrens von Amts wegen berechtigen, wenn sie der Behörde bei der Besteuerung eines früheren Zeitraumes bereits bekannt waren.

VwGH 11.05.2000, 99/16/0164

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