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Rückforderung des Arbeitslosengeldes wegen Meldepflichtverletzung

SozialversicherungARD 5154/10/2000 Heft 5154 v. 19.9.2000

( §23, § 25 AlVG, § 99, § 273 ASVG ) Ausbezahltes Arbeitslosengeld, das mit dem Hinweis auf eine bevorstehende Klagsführung wegen Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension beantragt wurde, kann nicht nachträglich bei Erfolg dieser Klage wegen Meldepflichtverletzung hinsichtlich der tatsächlichen Klagsführung rückgefordert werden.

VwGH 29.03.2000, 97/08/0419

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