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Erwerbsunfähigkeit bei Händlern mit Montagetätigkeiten

SozialversicherungARD 5153/17/2000 Heft 5153 v. 15.9.2000

( § 133 Abs 2 GSVG ) Nimmt ein gewerblich selbständiger Händler zur Darlegung seiner Erwerbsunfähigkeit Tätigkeitsschutz in Anspruch, kann er sich nicht darauf berufen, dass er als Händler von Tür- und Toranlagen diese auch zu montieren hatte und damit ein Handwerk ausgeübt hat, zu dem er aufgrund seines Leistungskalküls nicht mehr in der Lage ist.

OGH 09.11.1999, 10 Ob S 153/99v

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