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Unterbrechung der Verjährung von Gewinnbeteiligungen

ArbeitsrechtARD 5150/10/2000 Heft 5150 v. 5.9.2000

( § 1486 ABGB, § 14 AngG, Art XLII EGZPO ) Die Verjährung eines Anspruchs auf Gewinnbeteiligung wird nur dann durch eine Klage auf Rechnungslegung oder Bucheinsicht unterbrochen, wenn diese in Form einer Stufenklage erfolgt.

OLG Wien 26.01.2000, 7 Ra 255/99t

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