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Ausbildungskostenrückersatz von Militärflugpiloten

ArbeitsrechtARD 5148/7/2000 Heft 5148 v. 29.8.2000

( § 30 Abs 5 VBG ) Die Ausbildungskosten eines vertragsbediensteten Militärpiloten sind bei Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst vor Ablauf von 8 Jahren auch dann aliquot zu ersetzen, wenn die erhaltene Ausbildung nicht mehr unmittelbar verwertbar ist.

OLG Wien 26.04.2000, 8 Ra 71/00w, Revision zulässig

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