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§ 12 Abs 2 Z 4 UStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5145/28/2000 Heft 5145 v. 16.8.2000

(§ 12 Abs 2 Z 4 UStG) § 12 Abs 2 Z 4 UStG 1994 idF BGBl I 2000/29, vgl. ARD 5127/1/2000 und ARD 5123/1/2000, ist auf Bestandverträge (Leasingverträge) anzuwenden, die nach dem 30. 6. 2000 abgeschlossen werden (§ 28 Abs 18 lit c UStG 1994). Für die vor dem 1. 7. 2000 abgeschlossenen Leasingverträge wird im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise von der Besteuerung des dem Leasingnehmer vom Leasinggeber verrechneten Reparaturkostenersatzes (siehe VwGH 24. 9. 1999, 98/14/0121, ARD 5074/10/99) Abstand genommen. BMF 03.07.2000, 09 1202/11-IV/9/00; AÖF 2000/127, 75. Stück, ausgegeben am 3. 8. 2000.

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