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BGBl I 2000/83

Betriebswichtige GesetzeARD 5145/2/2000 Heft 5145 v. 16.8.2000

Änderung des BAG, des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes (JASG), des FLAG 1967 und des KJBG (siehe bereits ARD 5135/2/2000). Die Änderungen betreffend Vorlehre (§ 8b BAG), die Verlängerung der Probezeit eines Lehrlings von 2 auf 3 Monate (§ 15 Abs 1 BAG) und die Verkürzung der Behaltepflicht von 4 auf 3 Monate (§ 18 Abs 1 BAG) treten mit 1. 9. 2000 in Kraft (§ 36 BAG). Bundesgesetz; BGBl I 2000/83, ausgegeben am 8. 8. 2000.

Anm.: Siehe hiezu

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