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§ 30 Slbg. FremdenverkehrsG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5144/43/2000 Heft 5144 v. 11.8.2000

( § 30 Slbg. FremdenverkehrsG ) Daran, dass die Fremdenverkehrsabgabe nicht als Abgabe mit dem „Charakter von Umsatzsteuern“ anzusehen ist (vgl. EuGH 8. 6. 1999, Rs. C-338/97 , C-344/97 , C-390/97 , Fall Pelzl, ARD 5035/17/99), vermag auch der Umstand nichts zu ändern, wonach bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen Art 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie vorliegt, auch die Summenwirkung zu beachten ist, die österreichweit durch eine Vielzahl umsatzsteuerähnlicher Abgaben gegeben ist (Anzeigenabgaben, Ankündigungsabgaben, Getränkesteuer, Fremdenverkehrsabgaben, Kammerumlagen, Vergnügungssteuern, etc.). Handelt es sich - wie der EuGH ausführte - bei den Tourismusabgaben nämlich nicht um Verbrauchsteuern, sondern um Abgaben auf die Tätigkeit der Unternehmen, die vom Tourismus betroffen sind, kann ihnen auch im Zusammenwirken mit anderen Abgaben, mögen diese umsatzsteuerähnlich sein oder nicht, keinesfalls der Charakter einer zweiten Umsatzsteuer zukommen. VwGH 27.09.1999, 98/17/0115. (Beschwerde abgewiesen)

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