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Krankenentgeltanspruch bei schwankendem Einkommen

ArbeitsrechtARD 5144/12/2000 Heft 5144 v. 11.8.2000

( § 8 Abs 1 AngG ) Ein Arbeitnehmer erhält im Krankheitsfall nach dem Bezugsprinzip jenes Entgelt, das er vor der Dienstverhinderung bezogen hat. Unterliegt das Einkommen aber starken Schwankungen, wird das fortzuzahlende Entgelt nach dem durchschnittlichen Einkommen (z.B. der letzten 3 oder 12 Monate) berechnet.

OLG Wien 23.02.2000, 9 Ra 344/99w, Revision unzulässig

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