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§ 74 ArbVG

ArbeitsrechtARD 5143/9/2000 Heft 5143 v. 8.8.2000

( § 74 ArbVG ) Bezieht sich das gerichtlich zuerkannte Einsichtsrecht eines Arbeitnehmers in die Gebarung des Betriebsratsfonds auf Zeiten seiner Tätigkeit als BR-Mitglied, ist dieses Einsichtsrecht nicht dadurch erloschen, dass sein Dienstverhältnis beendet und dadurch auch seine Mitgliedschaft zum Betriebsrat erloschen ist. OGH 25.11.1999, 8 Ob A 234/99s .

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