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Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)

Betriebswichtige GesetzeARD 5142/2/2000 Heft 5142 v. 4.8.2000

Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) betreffend Ermöglichung der Durchführung der Prüfungen von Bauaufzügen ohne Personenbeförderung und Verteilermasten auch durch Technische Büros einschlägiger Fachrichtungen (§ 151 Abs 6 BauV). Verordnung des BMWA; BGBl II 2000/232, ausgegeben am 27. 7. 2000.

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