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Zeitliche Anwendung von SV-Abkommen auf Pensionsansprüche

SozialversicherungARD 5141/25/2000 Heft 5141 v. 1.8.2000

( SoSi-Yu, § 235 ASVG ) Die Frage, ob und in welcher Fassung ein Sozialversicherungsabkommen auf einen konkreten Fall (hier: Wartezeiterfüllung für eine Invaliditätspension) Anwendung zu finden hat, ist ausgehend von der Rechtslage am Stichtag zu prüfen. Liegt der für einen Leistungsanspruch des Versicherten frühestmöglich in Betracht kommende Stichtag (1. 7. 1997) bereits nach dem Außer-Kraft-Treten des Abkommens über Soziale Sicherheit mit Jugoslawien (SoSi-Yu), kann sich der Versicherte zur Erfüllung der Wartezeit nicht mit Erfolg auf die Bestimmungen dieses Abkommens berufen.

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