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§ 46 Abs 3 ASGG, § 528 ZPO, § 37 Abs 2 AngG

RechtsmittelerledigungenARD 5140/52/2000 Heft 5140 v. 28.7.2000

( § 46 Abs 3 ASGG, § 528 ZPO, § 37 Abs 2 AngG ) Die Revision eines durch Konkurrenzklausel gebunden gewesenen Arbeitnehmers gegen das Urteil des OLG Wien 10. 9. 1999, 8 Ra 212/99a und 8 Ra 213/99y, ARD 5116/11/2000, betreffend Wirksamkeit einer Konkurrenzklausel nach einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses, wurde zurückgewiesen, weil die Zeit, für die die Konkurrenzklausel vereinbart war, bereits abgelaufen und somit die Beschwer des Arbeitnehmers durch das die Wirksamkeit der Konkurrenzklausel aussprechende Urteil nicht weiter gegeben war. Das in der Hauptsache fehlende Anfechtungsinteresse kann auch nicht durch das Interesse an der Beseitigung der Kostenentscheidung der zweiten Instanz ersetzt werden, weil die Entscheidung der Gerichte zweiter Instanz im Kostenpunkt gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unanfechtbar ist. OGH 13.04.2000, 8 Ob A 333/99z .

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