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§ 18 Abs 2, § 21 KVG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5140/29/2000 Heft 5140 v. 28.7.2000

( § 18 Abs 2, § 21 KVG ) Bei einem Anschaffungsgeschäft hinsichtlich eines Geschäftsanteiles mit einem unbedingt vereinbarten symbolischen Abtretungspreis von S 1,- kombiniert mit einem aufschiebend bedingten darüber hinausgehenden Abtretungspreis, ist auch der aufschiebend bedingte Abtretungspreis in die Bemessungsgrundlage für die Börsenumsatzsteuer einzubeziehen. VwGH 27.01.2000, 99/16/0435. (Beschwerde abgewiesen)

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