vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 193 WAO, § 248 BAO

Lohnsteuer und AbgabenARD 5138/32/2000 Heft 5138 v. 21.7.2000

(§ 193 WAO, § 248 BAO) Aus der Bestimmung des § 193 Wiener Abgabenordnung (WAO), wonach der Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen kann, ergibt sich - ebenso wie aus dem Vorbild dieser Bestimmung, dem § 248 BAO -, dass die Verfahren hinsichtlich der Haftung und hinsichtlich des Abgabenanspruchs durchwegs getrennt sind. Demzufolge ist auch eine Verbindung der Verfahren über Berufungen gegen solche Bescheide nicht möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte