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Grundbetrag der Familienbeihilfe bei Bemessung des vorläufigen Unterhalts

BetriebswichtigesARD 5137/31/2000 Heft 5137 v. 18.7.2000

( § 382a EO, § 140 ABGB, § 8 FLAG ) Der Grundbetrag der Familienbeihilfe, der als maximaler Höchstbetrag eines vorläufigen Unterhalts anzusetzen ist, umfasst auch den Alters- bzw. Behindertenzuschlag.

OGH 13.10.1999, 7 Ob 209/99g

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