vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 24, § 37 Abs 5 EStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5137/26/2000 Heft 5137 v. 18.7.2000

( § 24, § 37 Abs 5 EStG ) Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters stellt kein Entgelt für die Übertragung eines Kundenstocks des Handelsvertreters dar, sondern soll in erster Linie künftig entgehende Provisionen des Handelsvertreters abgelten, so dass man auch dann nicht von einer Übertragung von Wirtschaftsgütern im Zuge einer (Teil-)Betriebsveräußerung sprechen kann, wenn beim Handelsvertreter durch die Lösung des Vertragsverhältnisses mit seinem einzigen Geschäftsherrn eine Aufgabe des gesamten Betriebes gegeben war, weil der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 den letzten laufenden Geschäftsvorfall des Gewerbebetriebes des Handelsvertreters darstellt. FLD f. Oberösterreich 14.06.1999, RV305/1-7/1999.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte