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§ 122 Abs 2 Z 2 und Abs 4 ASVG

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5132/26/2000 Heft 5132 v. 30.6.2000

( § 122 Abs 2 Z 2 und Abs 4 ASVG ) Arbeitslose haben während der Schutzfrist iSd § 122 Abs 2 Z 2 ASVG (bei Erwerbslosigkeit 3 Wochen) nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis keinen Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung, wenn sie sich ins Ausland begeben. LG Salzburg 15.12.1998, 18 Cgs 134/98. (ZAS Jud. 2/2000)

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