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Anwendung von Mindestlohntarifen nach Erlangung der Kollektivvertragsfähigkeit

ArbeitsrechtARD 5132/5/2000 Heft 5132 v. 30.6.2000

( § 22 Abs 3, § 24 ArbVG ) Ein Mindestlohntarif, der bis zur Erlangung der Kollektivvertragsfähigkeit vom Arbeitgeber nicht beachtet wurde, kann nach Erlangung der KV-Fähigkeit auch dann nicht zur Anwendung kommen, wenn sich eine Betriebsvereinbarung auf die Anwendung des MLT bezieht.

OLG Wien 15.04.2000, 7 Ra 64/00h

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