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Durchführungsbestimmungen gemäß § 9 lit b Abs 2 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes

Betriebswichtige GesetzeARD 5130/17/2000 Heft 5130 v. 20.6.2000

Durchführungsbestimmungen gemäß § 9 lit b Abs 2 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) betreffend Treuhanderläge. Kundmachung der Rechtsanwaltskammer Wien (WrZ v. 13. 6. 2000)

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