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Art 48 EGV

Lohnsteuer und AbgabenARD 5129/16/2000 Heft 5129 v. 14.6.2000

( Art 48 EGV ) Art 48 Abs 2 EGV (nach Änderung jetzt Art 39 Abs 2 EG) und Art 7 Abs 2 VO (EWG) 1612/68 des Rates v. 15. 10. 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft stehen der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die auf dem Gebiet der Einkommensteuer die Zusammenveranlagung von Ehepartnern, die weder tatsächlich noch aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung getrennt leben, von der Voraussetzung abhängig macht, dass beide im Inland wohnen, und diese steuerliche Vergünstigung einem Arbeitnehmer verweigert, der im Inland wohnt und dort praktisch das gesamte Einkommen des Haushaltes erzielt und dessen Ehepartner in einem anderen Mitgliedstaat wohnt. EuGH 16.05.2000, Rs. C-87/99 , Fall Zurstrassen.

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