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Anhebung des Umsatzsteuersatzes für Speisen bei Pauschalarrangements

Lohnsteuer und AbgabenARD 5127/25/2000 Heft 5127 v. 6.6.2000

BMF 29.05.2000, 09 1030/2-IV/9/00

Nach der Getränkesteuerersatzlösung (siehe schon ARD 5117/1/2000 und ARD 5123/1/2000) ist ab 1. 6. 2000 auch die Abgabe von Speisen im Rahmen der Beherbergung dem Umsatzsteuersatz von 14% zu unterwerfen. Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise führt das BMF dazu Folgendes aus:

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