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Fortsetzungsanspruch nach unwirksamer Kündigung

ArbeitsrechtARD 5127/12/2000 Heft 5127 v. 6.6.2000

( § 863 ABGB, § 45a AMFG ) Wird ein Arbeitnehmer erst 1½ Jahre nach einer unwirksamen Kündigung hinsichtlich der Rechtswirksamkeit aktiv und bekundet er erst in der diesbezüglichen Klage seine Arbeitsbereitschaft, ist vom Erlöschen seines Fortsetzungsanspruchs auszugehen.

OGH 26.01.2000, 9 Ob A 322/99i

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