Ein FP-VP-Initiativantrag zur Abänderung des Arbeiterkammergesetzes 1992 sieht den Entfall von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Arbeiterkammerfunktionäre vor. Ebenso wird sichergestellt, dass keinerlei Pensionszusagen mehr möglich sind. Die Höhe der Funktionsgebühren bedarf darüber hinaus der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 165/A d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XXI. GP.
Anm.: Änderung des AKG kundgemacht in BGBl I 2000/41, ARD 5136/3/2000.