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Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als Ersatzzeiten

SozialversicherungARD 5124/6/2000 Heft 5124 v. 23.5.2000

( § 227a, § 236 Abs 4 Z 1 lit b ASVG ) Es widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz und ergibt auch keine unsachliche Härte, dass nur Kindererziehungszeiten, die nach dem 31. 12. 1955 liegen, als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung berücksichtigt werden.

OGH 30.11.1999, 10 Ob S 146/99i

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