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Verlängerung der Kindeseigenschaft wegen Blindheit

SozialversicherungARD 5124/4/2000 Heft 5124 v. 23.5.2000

( § 252 Abs 2 Z 2, § 260 ASVG ) Blindheit allein begründet noch keine die Kindeseigenschaft verlängernde Erwerbsunfähigkeit eines Versicherten. Entscheidend ist, ob der Versicherte seinen Lebensunterhalt allein zu bestreiten vermag.

OGH 05.10.1999, 10 Ob S 180/99i

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