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Gebührenpflicht von Eingaben „im öffentlichen Interesse“

Lohnsteuer und AbgabenARD 5123/31/2000 Heft 5123 v. 19.5.2000

( § 14 TP 6 Abs 1 GebG ) Auch Eingaben, um „zum Vorteil der Allgemeinheit die Beseitigung von Unzukömmlichkeiten in der Gesetzgebung und Verwaltung“ zu erreichen (hier: Eingaben eines Nachbarn in einem Betriebsanlagengenehmigungsverfahren), können gebührenpflichtig sein, wenn damit auch private Interessen verfolgt werden.

VwGH 05.07.1999, 96/16/0165 bis 0168

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