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Gebührenpflicht von Sukzessivbeschwerden

Lohnsteuer und AbgabenARD 5123/30/2000 Heft 5123 v. 19.5.2000

( § 24 Abs 3 VwGG ) Sukzessivbeschwerden nach Abtretung einer zunächst an den VfGH gerichteten Beschwerde an den VwGH sind gesondert gebührenpflichtig.

VwGH 30.04.1999, 98/16/0130

Die Gebührenschuld für VwGH-Beschwerden entsteht gemäß § 24 Abs 3 Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) spätestens im Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung einer Eingabe ist das Einlangen derselben bei der Behörde zu verstehen.

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