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Auflösung von Vorsorgeuntersuchungs-Einzelverträgen

SozialversicherungARD 5123/25/2000 Heft 5123 v. 19.5.2000

( § 343, § 343a ASVG ) Die Auflösung des kurativen Einzelvertrages durch einen Vertragsarzt hat nicht auch die Auflösung seines Vorsorgeuntersuchungs-Einzelvertrages zur Folge. Die diesbezügliche Bestimmung des § 23 Abs 5 Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag verstößt gegen die zwingende Bestimmung des § 343 ASVG, der eine taxative Aufzählung der Erlöschensgründe enthält, und ist daher nichtig.

Bundesschiedskommission 27.10.1999, R 12-BSK/98

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