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Fristenlauf für Übertragungsrücklage bei zeitverschobener Gewinnrealisierung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5122/9/2000 Heft 5122 v. 16.5.2000

( § 12 Abs 8 EStG ) Erfolgt die Aufdeckung stiller Reserven nicht im Wirtschaftsjahr des Ausscheidens des Wirtschaftsgutes, ist der Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven für den Lauf der ein- bzw. zweijährigen Frist für die Bildung eines steuerfreien Betrages (Übertragungsrücklage) sowohl in Fällen, in denen die zeitliche Divergenz auf die Maßgeblichkeit des Zu- und Abflussprinzips (bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern) zurückzuführen ist, als auch in Fällen, in denen bei Bilanzierern die Gewinnrealisierung nicht im Wirtschaftsjahr des Ausscheidens des Wirtschaftsgutes eintritt, maßgeblich.

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