vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 24 FirmenbuchG, § 277 HGB

BetriebswichtigesARD 5120/32/2000 Heft 5120 v. 9.5.2000

( § 24 FirmenbuchG, § 277 HGB ) Wird der Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr nicht rechtzeitig beim Firmenbuch trotz Aufforderung eingereicht und die Androhung der Ordnungsstrafe nicht ernst genommen, ist die Verhängung einer Ordnungsstrafe gerechtfertigt. Eine der Zwangsstrafenverhängung vorangehende Aufforderung ist im Gesetz gar nicht vorgesehen, so dass den Offenlegungspflichten auch unaufgefordert zu entsprechen gewesen wäre, auch wenn der hier maßgebende Termin irrtümlich versäumt wurde. OGH 25.11.1999, 6 Ob 213/99p.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte