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§ 23 FinStrG, § 33 Z 1 StGB

Lohnsteuer und AbgabenARD 5118/17/2000 Heft 5118 v. 26.4.2000

( § 23 FinStrG, § 33 Z 1 StGB ) Ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot liegt vor, wenn das Zusammentreffen von Finanzvergehen mit anderen strafbaren Handlungen trotz der besonderen Sanktionen für Finanzvergehen als erschwerend gewertet wird. OGH 15.12.1998, 11 Os 130/98. (ÖStZB 1999/489, Heft 17)

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