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Verlust des Berufsschutzes durch Notwendigkeit eines besonderen Entgegenkommens des Dienstgebers

SozialversicherungARD 5118/10/2000 Heft 5118 v. 26.4.2000

( § 255 ASVG ) Kann ein Dienstnehmer wegen gesundheitlicher Einschränkungen nur aufgrund eines besonderen Entgegenkommens seines Dienstgebers unter Bedingungen beschäftigt werden, die nicht denjenigen des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechen (hier: Notwendigkeit stündlicher Arbeitspausen), verliert er seinen Berufsschutz, selbst wenn er Teiltätigkeiten des von ihm erlernten Berufs weiterhin ausübt.

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