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Verfall nach verspäteter Bekanntgabe von Vordienstzeiten

ArbeitsrechtARD 5117/10/2000 Heft 5117 v. 21.4.2000

( § 2 AVRAG , § 879 ABGB ) Verletzt der Arbeitgeber seine Verpflichtung, den Arbeitnehmer nach Vordienstzeiten zu fragen, kann der Arbeitnehmer durch Nachweis von Vordienstzeiten die Fälligkeit für die höhere Einstufung auch später noch herbeiführen; der Arbeitgeber kann der Forderung des Arbeitnehmers auf Nachzahlung der sich aus der unterschiedlichen Einstufung ergebenden Entgeltdifferenz nicht den Einwand des Verfalls entgegenhalten.

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