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§ 1151 ABGB

ArbeitsrechtARD 5117/7/2000 Heft 5117 v. 21.4.2000

( § 1151 ABGB ) Ein Motorrad-Rennfahrer kann aufgrund seiner vertraglichen Bindung zu einem Motorradwerk von diesem wirtschaftlich abhängig und daher eine arbeitnehmerähnliche Person sein. Bundesarbeitsgericht/BRD 17.06.1999, 5 AZB 23/98. (NZA 1999/1175, Heft 21)

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