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§ 12 KStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5115/25/2000 Heft 5115 v. 14.4.2000

( § 12 KStG ) Die Fremdfinanzierung der offenen Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft führt bei Vorliegen eines unmittelbaren Zusammenhanges zwischen der Kreditaufnahme und der als Einkommensverwendung iSd § 8 Abs 2 KStG 1988 zu wertenden Ausschüttung nach § 12 KStG 1988 zum Abzugsverbot für die anfallenden Zinsen. BMF 14.03.2000.

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